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Transparenzregister

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Achtung! Neues Geldwäschegesetz!

Soviel Zeit bleibt Ihnen, die erforderliche Meldung an das Transparenzregister gem. § 59 Abs. 1 GwG zu übersenden:

Die Mitteilung an das Transparenzregister hätte bis zum 1.10.2017 erfolgen müssen (§ 59 I GwG).

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte übernehmen für Sie gerne die erforderliche Meldung an das Transparenzregister. Was es damit auf sich hat und wie Sie ein Bußgeld von bis zu €1.000.000,00 vermeiden können, erfahren Sie hier.

Was ändert sich?

Am 26. Juni 2017 ist das Geldwäschegesetz (GwG) geändert worden, wodurch unter anderem ab dem 1. Oktober 2017 ein elektronisches Transparenzregister eingeführt wurde.

 

Welche Verpflichtungen werden eingeführt?

Die gesetzlichen Vertreter, also umgangssprachlich die Geschäftsführung, von juristischen Personen des Privatrechts und rechtsfähige Personengesellschaften sowie Trustees und Treuhänder haben aufgrund der gesetzlichen Neuregelung Angaben zu den jeweiligen wirtschaftlichen Berechtigten  einzuholen, aufzubewahren, auf dem aktuellem Stand zu halten und der registerführenden Stelle unverzüglich zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen.

Diese Verpflichtung trifft daher insbesondere alle GmbH’s, KG’s und GmbH & Co. KG’s!

Wer ist der „wirtschaftlich Berechtigte“?

Die Antwort gibt § 3 GwG: Jede natürliche Person, die mehr als 25 % der Kapitalanteile hält, mehr als 25% der Stimmrechte kontrolliert oder auf „vergleichbare Weise“ Kontrolle ausübt.

 

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Verpflichtungen?

In eher einfach gelagerten Fällen beträgt das Bußgeld € 100.000,00, kann aber auch bis zu € 1.000.000,00 oder dem Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils bestehen, wenn es sich um einen schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Vorteil handelt!

Gerne übernehmen unseren erfahren Rechtsanwälte die Meldung an das Transparenzregister und klärt, ob eine Meldung erforderlich ist.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Körber, Dr. Carl & Partner mbB Wirtschaftsprüfer I Steuerberater I Rechtsanwälte in Ansbach zur Verfügung.