Ihr(e) Ansprechpartner für Steuerstrafrecht / Selbstanzeige
Tanja Walterspacher
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht
Olga Kabey
Rechtsanwältin
Dr. Florian Körber
Partner
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
Georgine Meyer
Rechtsanwältin
Nicolina Braun
Partnerin
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwältin für Steuerrecht
Steuerstrafrecht / Selbstanzeige
STEUERSTRAFRECHT
Steuerhinterziehung – der Grund schlafloser Nächte.
Wenn die Steuerfahndung bei Ihnen bereits vorstellig geworden sein sollte, haben Sie mit uns in dieser schwierigen Zeit einen erfahrenen Berater & Anwalt an Ihrer Seite. Schließlich benötigen Sie Berater, welche die steuerliche und rechtliche Kompetenz aus einer Hand bieten.
SELBSTANZEIGE
Aber auch bei der Nichtversteuerung von Sachverhalten gewährleisten wir einen rechtlichen „fullservice“. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist an eine Vielzahl von Voraussetzungen geknüpft. Wir berichtigen die Steuererklärungen nach den Vorgaben des § 371 AO, so dass die Strafbefreiung gesichert ist.
Unsere Rechtsanwälte in Ansbach und Feuchtwangen begleiten die gesamte Abwicklung und nicht nur Teile davon.
Dr. Carl & Partner mbB – Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Rechtsanwälte – Ansbach und Feuchtwangen