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Ihr(e) Ansprechpartner für Handelsvertreterrecht

Dr. Florian Körber

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Nicolina Braun

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Olga Kabey

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Handelsvertreterrecht

Handelsvertretern und Unternehmen, die mit Handelsvertretern zusammen arbeiten wollen, stellt sich die Frage, was bei Vertragsschluss zu beachten ist. Noch schlimmer: vielen Beteiligten ist überhaupt nicht bewusst, welche Risiken sie eingehen! Auch im laufenden Vertragsverhältnis und bei Beendigung des Vertrages sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten oft nicht klar definiert.

Schließlich heißt es schon in der juristischen Fachliteratur: „Das HGB bietet wohl keine unpräzisere und regelmäßig bezüglich Grund und Höhe „streitigere“ Bestimmung als § 89b HGB mit oft sehr hohen Klageanträge und jahrelangen Prozessen.“ (Kainz, Lieber und Puszkajler in Betriebs-Berater 1999, Seite 434, 436).

Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters bei Vertragsbeendigung ist der Kernpunkt des Streites einer jeden Auseinandersetzung mit einem Handelsvertreter. Häufig werden derartige Streitigkeiten mit dem sog. Buchauszugsanspruch „garniert“ und bereiten häufig Kopfzerbrechen. Im Handelsvertreterrecht setzen unsere Anwälte in Ansbach und Feuchtwangen daher lösungsorientiert Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich in diesem höchst streitbehafteten Rechtsgebiet durch.

Dr. Carl & Partner mbB – Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Rechtsanwälte – Ansbach und Feuchtwangen