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Markus Glock

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Arbeitsstrafrecht

Der Gesetzgeber stellt mannigfaltige Anforderungen an die Durchführung von Arbeitsverhältnissen.

Während die arbeitsrechtlichen Konsequenzen den Vertragsparteien oft bewusst sind, werden strafrechtliche Folgen für die jeweiligen Unternehmensverantwortlichen oft nicht erkannt. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die einschlägigen Tatbestände auf diverse Rechtsgebiete verteilt sind und somit neben dem StGB auch in arbeits-, sozial-, verwaltungs- und steuerrechtlichen Vorschriften zu finden sind.

Aufgrund der Wechselwirkung rechtsgebietsübergreifender Normen ist eine Erfassung meist komplexer Sachverhalte sowie schnelle Ein- und Zuordnung unerlässlich.

Insbesondere wegen des normenspezifischen Bezuges zum Arbeits- und Steuerrecht sind Sie bei unseren erfahrenen Beratern gut aufgehoben.

Wir begleiten Sie sowohl präventiv als auch während der Auseinandersetzung mit den Behörden.

Dr. Carl & Partner mbB – Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Rechtsanwälte – Ansbach