dcp-logo-light
  • Ansbach
  • Technologiepark 8
  • 0981 970450
  • info@d-c-p.de
  • Feuchtwangen
  • Hindenburgstr. 30
  • 09852 2580
  • info@d-c-p.de

Öffnungszeiten

Mo. - Do.
08:00 - 17:00 Uhr
Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
Unbelegte Brötchen sind lohntechnisch kein Frühstück

Unbelegte Brötchen sind lohntechnisch kein Frühstück

Corporate Identity wird immer wichtiger. Viele Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern zur Förderung der Unternehmensbindung kostenlos oder verbilligt Speisen und Getränke an. Darin kann grundsätzlich eine lohnsteuerpflichtige Zuwendung von Arbeitslohn liegen. Von...
„No-Show-Kosten“ bei Betriebsveranstaltungen

„No-Show-Kosten“ bei Betriebsveranstaltungen

Zuwendungen an Arbeitnehmer und deren Angehörige im Rahmen von Betriebsveranstaltungen sind bis zu € 110,00 pro Arbeitnehmer lohnsteuerfrei (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG). Dieser Freibetrag gilt pro Betriebsveranstaltung und für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen...
Neuer Verwaltungserlass zur Lohnsteuer-Anrufungsauskunft

Neuer Verwaltungserlass zur Lohnsteuer-Anrufungsauskunft

Bei Unklarheiten bezüglich der lohnsteuerlichen Behandlung von etwaigen Lohnbestandteilen gibt es die Möglichkeit, kostenfrei eine formlose Lohnsteuer-Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers zu stellen. Der entsprechende Verwaltungserlass...
Brötchen und Heißgetränk stellen noch kein Frühstück dar

Brötchen und Heißgetränk stellen noch kein Frühstück dar

Ob die Gestellung von trockenen, unbelegten Brotwaren (Laugen-, Käse-, Schoko- und Roggenbrötchen) und Heißgetränken (Kaffee und Tee) an Mitarbeiter im Betrieb als Frühstuck zu beurteilen ist, hatte das Finanzgericht Münster (11 K 4108/14) zu entscheiden. Liegt ein...