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Elektronische Registrierkassen müssen künftig über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Der „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ wurde am 13. Juli 2016 vom Bundeskabinett beschlossen und damit das Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht.

Ziel des Gesetzentwurfs ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung durch manipulierte Kassenaufzeichnungen.

Künftig müssen die sogenannten Grundaufzeichnungen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet auf einem Speichermedium gesichert werden. Eingaben und Veränderungen müssen dabei unveränderbar protokolliert werden. Die technischen Voraussetzungen dazu werden im Moment geschaffen.

Eine allgemeine Registrierkassenpflicht wird allerdings nicht eingeführt. Verpflichtend soll die neue Sicherheitseinrichtung ab dem 1. Januar 2020 umgesetzt sein, wobei es einige Übergangsvorschriften zur Erleichterung gibt.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Harald Meyer, Wirtschaftsprüfer I Steuerberater, gerne zur Verfügung.

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