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Aktuell ist ein neues Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig, in welchem es um die Frage geht, ob die sogenannte Haushaltsersparnis bei Ehepaaren doppelt abgezogen werden darf, wenn diese gemeinsam aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit in ein Heim umziehen müssen.

Hintergrund ist, dass die Kosten für die notwendige Heimunterbringung zwar eindeutig in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden dürfen, diese aber um die sogenannte Haushaltsersparnis gekürzt werden müssen, falls gleichzeitig mit dem Umzug ins Heim der bisherige Haushalt aufgelöst wird. Damit sollen die Aufwendungen, die sich der Steuerpflichtige für das Unterhalten eines eigenen Haushaltes erspart, abgegolten werden.

Bei Ehepaaren haben nun einige Finanzämter die Haushaltsersparnis gleich zweimal gekürzt, obwohl nur ein Haushalt aufgelöst wurde.

Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des strittigen Sachverhaltes unterstützt der Bund der Steuerzahler das Musterverfahren, welches beim BFH unter dem Aktenzeichen VR R 22/16 anhängig ist.

Für Rückfragen steht Ihnen jederzeit gerne Frau Lonien-Lucke zur Verfügung.

Quelle: BdSt, Pressemitteilung vom 3. August 2016

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