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Gerade erst wurde der „alte“ § 7b EStG mit Wirkung zum 1. Januar 2015 aufgehoben, da steht auch schon der Nachfolger bereit. Das Bundeskabinett hat am 3. Februar 2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus gebilligt. Die Beratungen in Bundestag und Bundesrat erfolgten bereits im März. Ziel ist die Förderung des Mietwohnungsbaus im unteren und mittleren Preissegment in ausgewiesenen Fördergebieten durch Einführung einer zeitlich befristeten Sonderabschreibung. Bis zu 2,2 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen will die Bundesregierung laut Gesetzentwurf dafür in Kauf nehmen.

Insbesondere private Investoren sollen von der steuerlichen Fördermaßnahme profitieren, die auf die Jahre 2016 bis 2018 (Stellung des Bauantrags bzw. der Bauanzeige) begrenzt sein wird. Um zielgerichtet bezahlbaren Mietwohnraum im unteren und mittleren Preissegment zu fördern, sind allerdings strenge Ausschlusskriterien wie Baukostenobergrenzen, definierte Fördergebiete und Haltefristen vorgesehen.

Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist bis Mai 2016 geplant. Eine Prüfung durch die EU hinsichtlich der beihilferechtlichen Genehmigungsfähigkeit steht noch aus.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Harald Meyer, Wirtschaftsprüfer I Steuerberater, gerne zur Verfügung.

Dr. Carl & Partner mbB Wirtschaftsprüfer I Steuerberater I Rechtsanwälte