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Der Bundesrat hat zwischenzeitlich zum sog. Jahressteuergesetz 2016 Stellung genommen. Die Vorschläge des Bundesrats zu o.g. Gesetzentwurf beinhalten sowohl Maßnahmen, die zu einer Steuerentlastung führen sollen, umgekehrt jedoch auch zahlreiche Ansätze, die zu einer Steuerverschärfung führen würden.

Wesentliche Bespiele, die ein entsprechendes Entlastungspotential entfalten, sind:

  • die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit,
  • die Erhöhung des Pauschbetrags für behinderte Menschen sowie
  • eine Erhöhung der Pauschalierung für Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer.

Steuerverschärfend soll eine Änderung der Rabatt- und Gutscheinbesteuerung umgesetzt werden. Bisher können pro Monat und Arbeitnehmer Gutscheine und vergleichbare Leistungen bis zu einer Freigrenze von € 44,00 steuerfrei gewährt werden. Das sich daraus ergebende Gestaltungspotential soll maßgeblich eingeschränkt werden mit der Folge, dass die Gutscheingewährung der Lohnbesteuerung unterfallen soll.

Eine weitere Verschärfung soll bei dem bisherigen Gestaltungspotential bei Kreditaufnahmen durch Abzug von Damnum bzw. Disagio stattfinden. Bisher wird ein marktunübliches Disagio angenommen, wenn der Nominalzins für den Kredit ungewöhnlich niedrig, das Damnum bzw. Disagio dementsprechend ungewöhnlich hoch ist. Um den daraus erhöhten Werbungskostenabzug zu vermeiden, soll künftig eine Verteilung des Damnums auf die Laufzeit des Kredites erfolgen.

Im Bereich der Unternehmensbesteuerung will der Bundesrat die bisherige Praxis der Gewerbesteuerbefreiung von Organgesellschaften aus Schachteldividenden beim Organträger abschaffen. Diesbezüglich hat der Bundesfinanzhof vor kurzem entschieden, dass solche Schachteldividenden beim Organträger in voller Höhe steuerfrei sind und nicht nur zu 95%. Der Bundesrat glaubt hierin eine gesetzlich nicht gewollte Privilegierung zu erkennen und regt daher eine entsprechende Anpassung des Gewerbesteuergesetzes an.

Weitere Änderungen im Jahressteuergesetz sind wahrscheinlich. Wir werden Sie diesbezüglich zeitnah informiert halten.

Dr. Carl & Partner mbB – Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Anwälte aus Ansbach.