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Heute war es soweit, nach langem Warten hat heute unser Partner, Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Körber von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg die Befugnis erhalten, den Titel "Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht" zu führen, wozu wir herzlich gratulieren.

Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer, der der Rechtsanwalt angehört, nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen.

Hinsichtlich der fachlichen Voraussetzungen müssen zur Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung besondere theoretische Kenntnisse nachgewiesen werden. Diese müssen die üblicherweise durch die berufliche Ausbildung vermittelten Kenntnisse auf dem Fachgebiet erheblich übersteigen sowie die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen. Der Nachweis erfolgt in der Regel über einen erfolgreich absolvierten anwaltsspezifischen Fachanwaltslehrgang, der festgelegten Vorgaben wie etwa der Absolvierung von mindestens 120 Zeitstunden sowie dem Schreiben von mindestens drei Aufsichtsarbeiten folgt.

Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt gem. § 5 Abs. 1 FAO voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung die Fälle, die für die jeweiligen Fachgebiete bestimmt sind, als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat.

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