dcp-logo-light
  • Ansbach
  • Technologiepark 8
  • 0981 970450
  • info@d-c-p.de
  • Feuchtwangen
  • Hindenburgstr. 30
  • 09852 2580
  • info@d-c-p.de

Öffnungszeiten

Mo. - Do.
08:00 - 17:00 Uhr
Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
Am 7. September 2015 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorgelegt. Am 25. September 2015 hat der Bundestag nunmehr das Gesetz in erster Lesung beraten. Der vorliegende Regierungsentwurf ruft nunmehr auch die Finanzminister der Bundesländer auf den Plan. Da die Erbschaft- und Schenkungsteuer Ländersteuer ist, legen die Bundeslänger besonderen Wert darauf, dass das daraus resultierende Steueraufkommen die Länderhaushalte sichern muss.

In diesem Zusammenhang kritisieren die Bundesländer insbesondere die geplante Verschonung bei sehr hohem Unternehmensvermögen sowie die aus ihrer Sicht wenig praktikable Abgrenzung des begünstigten Unternehmensvermögen von anderem, nicht begünstigten Unternehmensvermögen.

Darüber hinaus haben die Bundeslänger detaillierte Einzeländerungsvorschläge an die Bundesregierung zur Berücksichtigung weitergeleitet.

Der Regierungsentwurf des Erbschaftsteuerreformgesetzes wird auch in der Fachpresse intensiv diskutiert und es werden bereits erste Stimmen laut, die auf eine erneute Verfassungswidrigkeit des Gesetzentwurfes hinweisen.

Wir werden Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten und laden Sie zu unserem DC-Forum am 12. November 2015 zum Thema „Die Erbschaftsteuerreform“ ein.

Kontaktieren Sie gerne unsere Steuerberater aus Ansbach für eine unverbindliche Beratung.

Dr. Carl & Partner mbB – Ihr Steuerberater und Rechtsanwalt aus Ansbach.