In diesem Zusammenhang kritisieren die Bundesländer insbesondere die geplante Verschonung bei sehr hohem Unternehmensvermögen sowie die aus ihrer Sicht wenig praktikable Abgrenzung des begünstigten Unternehmensvermögen von anderem, nicht begünstigten Unternehmensvermögen.
Darüber hinaus haben die Bundeslänger detaillierte Einzeländerungsvorschläge an die Bundesregierung zur Berücksichtigung weitergeleitet.
Der Regierungsentwurf des Erbschaftsteuerreformgesetzes wird auch in der Fachpresse intensiv diskutiert und es werden bereits erste Stimmen laut, die auf eine erneute Verfassungswidrigkeit des Gesetzentwurfes hinweisen.
Wir werden Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten und laden Sie zu unserem DC-Forum am 12. November 2015 zum Thema „Die Erbschaftsteuerreform“ ein.
Kontaktieren Sie gerne unsere Steuerberater aus Ansbach für eine unverbindliche Beratung.
Dr. Carl & Partner mbB – Ihr Steuerberater und Rechtsanwalt aus Ansbach.