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Zur stärkeren Förderung der privaten Altersvorsorge unternimmt der Gesetzgeber einen neuen Anlauf. Im Entwurf des sogenannten „Betriebsrentenstärkungsgesetzes“ sind unter anderem die folgenden Maßnahmen ab dem Jahr 2018 geplant:

Zur Entlastung der Arbeitgeber von Haftungsrisiken soll in Zukunft auf tarifvertraglicher Basis eine reine Beitragszusage an den Arbeitnehmer möglich sein. Mindest- oder Garantieleistungen werden bei dieser Form der Altersvorsorge entsprechend nicht mehr erforderlich.

Freiwillige Zusatzrenten wie Betriebs- oder Riester-Renten sollen demnach durch teilweise Entlastung von der Sozialversicherung sowie durch höhere Grundzulagen (Riester-Rente) gefördert werden. Die Höchstgrenze der steuer- und abgabenfreien Zahlung in die betriebliche Altersvorsorge soll von bisher 4% der Beitragsbemessungsgrundlage der allgemeinen Rentenversicherung auf 8% verdoppelt werden.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Harald Meyer, Wirtschaftsprüfer I Steuerberater, gerne zur Verfügung.

Dr. Carl & Partner mbB Wirtschaftsprüfer I Steuerberater I Rechtsanwälte