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Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 tritt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG) in Kraft.

Im Zuge des Gesetzes wurde bereits die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister gegründet, die im Jahr 2019 in eine Bundesbehörde umgewandelt wird.

Unter dem neuen Verpackungsgesetz besteht eine Registrierungspflicht für sogenannte Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen.

Doch Achtung! Die Definition eines Herstellers ist anders als im landläufigen Sprachgebrauch. Auch Bäcker, Metzger, Pizzalieferdienste und ähnliche Berufe können beispielsweise unter den Begriff des Herstellers fallen. Und kennen Sie bereits den Unterschied zwischen Transport-, Um-, Verkaufs- und Serviceverpackungen?

Natürlich gibt es auch weitere Besonderheiten, Ausnahmen und Anforderungen. Informieren Sie sich jetzt. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Harald Meyer, Wirtschaftsprüfer I Steuerberater, gerne zur Verfügung.

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