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Rechtzeitig zum Jahresende hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg wieder Tipps zur richtigen Steuerklassenwahl veröffentlicht. Unter anderem wird hierzu ausgeführt:

Wenn sich die Einkommensverhältnisse 2016 gegenüber denen des Jahres 2015 wesentlich verändern werden, dann kann es sinnvoll sein, für das Jahr 2016 von Beginn an eine andere Steuerklassenkombination zu wählen. So sollten beispielsweise Ehegatten/Lebenspartner die Lohnsteuerklassen IV/IV wählen, wenn sie in etwa gleich viel verdienen. Bei unterschiedlich hohen Einkünften kann dagegen die Steuerklassenkombination III/V günstiger sein. Als Faustregel gilt hier: Bezieht einer der Ehegatten/Lebenspartner mehr als 60 % des gemeinsamen Arbeitseinkommens, dann sollte er in die Steuerklasse III eingestuft werden.

Zu beachten ist hierbei: Die während des Jahres vom Arbeitslohn einbehaltene Lohnsteuer stellt lediglich eine Vorauszahlung auf die Jahressteuerschuld dar und besagt nichts über deren endgültige Höhe. Durch die richtige Steuerklassenwahl kann aber erreicht werden, dass den Ehegatten/Lebenspartnern bereits während des Jahres mehr Geld zur Verfügung steht. Nach Ablauf des Jahres ergeben sich dann entsprechend niedrigere Nachzahlungen oder Erstattungen bei der Veranlagung zur Einkommensteuer.

Die richtige Wahl der Steuerklassenkombination ist jedoch nicht nur für steuerliche Zwecke relevant. Auswirkungen können sich ebenfalls aufdie Höhe von Lohnersatzleistungen, beispielsweise Arbeitslosengelt I, Krankengeld, Unterhaltsgeld, Übergangsgeld, Elterngeld oder Mutterschaftsgeld ergeben. Hier sollte man sich bereits im Vorfeld bei den zuständigen Leistungsträgern oder dem Arbeitgeber über die Auswirkung der Steuerklasse auf die Höhe der Lohnersatzleistung informieren.

Anträge zum Steuerklassenwechsel sind an das zuständige Finanzamt zu richten. Ein Steuerklassenwechsel kann in der Regel nur einmal im Jahr, und zwar spätestens bis zum 30. November, beantragt werden. Ehegatten/Lebenspartner müssen den Vordruck „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ immer gemeinsam ausfüllen und unterzeichnen.

Quelle: FinMin Baden-Württemberg online

Dr. Carl & Partner mbB Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Rechtsanwälte